Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

(für die Veräußerung von Ausrüstung und Material)

Umfang der AGB

Diese AGB legen die Bedingungen fest, unter denen ATMOCE Deutschland GmbH ("Verkäufer"/"ATMOCE") sich bereit erklärt, die in der beigefügten Anlage A beschriebene Ausrüstung, Produkte oder Materialien ("Ausrüstung"/“Produkte“) zu verkaufen, und der Käufer sich bereit erklärt, sie zu kaufen. Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den in Anhang A aufgeführten Spezifikationen geliefert, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages.

Alle vom Käufer in einem Dokument, einer Bestellung oder anderweitig vorgeschlagenen Bedingungen, die zusätzlich zu den Bedingungen dieser AGB gelten oder Verkaufsbedingungen, welche mit diesen AGB unvereinbar sind, werden vom Verkäufer hiermit ausdrücklich abgelehnt; es sei denn, der Verkäufer stimmt ihnen schriftlich und ausdrücklich zu. Diese AGB einschließlich der ausdrücklich beidseitig vereinbarten Bedingungen stellen die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Verkaufs der Ausrüstung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen, Vorschläge oder Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich getroffen. Zur Vermeidung von Zweifeln entsteht die rechtliche Verpflichtung zur Lieferung des Verkäufers erst nach der schriftlichen endgültigen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer mit eindeutiger Bezugnahme auf den endgültigen Auftrag. Zur Klarstellung:  Zusätzliche Regelungen können nur einvernehmlich und durch ein schriftliches Dokument und/oder in der endgültigen Auftragsbestätigung zwischen den Parteien vereinbart werden. Die endgültige Auftragsbestätigung muss als solche gekennzeichnet werden.

 

Reihenfolgeund Geltung von Vertragsdokumenten

Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den nachstehenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge:

  1. Jedes andere Dokument oder jede andere Mitteilung, das/die für den Kauf der Ausrüstung relevant ist und in der endgültigen Auftragsbestätigung aufgeführt ist (z.B. Garantie), und welches in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich vereinbart wurde.
  2. Diese AGB, einschließlich aller schriftlich vereinbarten Änderungen oder Ergänzungen (endgültige Bestellung und schriftliche Bestätigung).
  3. Die in diesem Dokument dargelegten Bestimmungen und Bedingungen.
  4. Die Spezifikationen für die Ausrüstung wie in Anhang A beschrieben.

Diese Rangfolge dient zur Lösung von Unklarheiten oder Konflikten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf und Kauf von Produkten auftreten können. Aus Gründen der Klarheit wird der Käufer AGB bestätigen und sie gegenzeichnen.

 

Preis und Bezahlung

Der Preis für die Produkte ist in Anhang A zu diesen AGB festgelegt ("Preis"). Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, versteht sich der Preis ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Käufer zusätzlich zum geltenden Satz an den Verkäufer zu zahlen hat.

Die Zahlung des Preises einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers fällig. Die Zahlung hat in der in Anhang A angegebenen Währung ohne Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung zu erfolgen.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis im Falle von Änderungen der Spezifikationen der Ausrüstung nach gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder aufgrund von Änderungen der anwendbaren Steuern oder Abgaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind, anzupassen. Derartige Anpassungen sind dem Käufer schriftlich mitzuteilen.

Wenn der Käufer eine dem Verkäufer aufgrund seiner Zahlungspflicht nach diesen AGB geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Käufer, ohne die Rechtsmittel des Verkäufers einzuschränken, auf den fälligen Betrag Zinsen in Höhe gemäß § 288 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) pro Jahr zu zahlen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des fälligen Betrags berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt.

Der Käufer hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

Diese Klausel gilt auch nach Beendigung der vertraglichen Bindung von Verkäufer und Käufer.

 

Lieferbedingungen

Der Verkäufer liefert die Geräte an den vom Käufer angegebenen Ort innerhalb Deutschlands und/oder Europas (Europäische Union) ("Lieferort") und wie in der letzten Bestellung und endgültigen Bestätigung vereinbart an oder vor dem in Anhang A angegebenen Lieferdatum ("Lieferdatum"). Der Verkäufer stellt sicher, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß verpackt und so gesichert ist, dass sie den Lieferort in unversehrten Zustand erreicht.

Die Lieferung der Produkte gilt als erfolgt, wenn die Produkte am Lieferort eingetroffen sind und der Käufer (oder sein Vertreter) den Empfang bestätigt hat (die Empfangsbestätigung darf nicht grundlos zurück gehalten werden). Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Das Eigentum an der Ausrüstung geht jedoch erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung für die Ausrüstung gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erhalten hat.

Liefert der Verkäufer die Ausrüstungsgegenstände nicht zum Liefertermin, hat der Käufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte das Recht, einen oder mehrere der folgenden Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen:

  • Verlangen der Erfüllung der Lieferung.
  • Ablehnung der Produkte, aber nur wenn sie im Wesentlichen nicht den in Anhang A aufgeführten Spezifikationen entsprechen.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen der Produkte vorzunehmen, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Jede Teillieferung wird gesondert in Rechnung gestellt und ist gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu bezahlen. Zahlt der Käufer eine oder mehrere der genannten Teillieferungen nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, unbeschadet aller anderen ihm zustehenden Rechte und Verpflichtungen.

Alle Liefertermine sind Schätzungen und können sich ändern. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte- und Kämpfe, Unterbrechungen der Lieferkette oder Transportverzögerungen. Im Falle einer solchen Verzögerung benachrichtigt der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich und unternimmt alle angemessenen Schritte, um die Verzögerung zu minimieren.

 

Titel und Verlustrisiko

Das Eigentum an der Ausrüstung geht vom Verkäufer auf den Käufer erst dann über, sobald der Käufer den Preis vollständig an den Verkäufer gezahlt hat. Das Risiko des Verlusts, Untergangs  oder der Beschädigung der Ausrüstung geht mit der Lieferung der Ausrüstung an den in Anhang A zu diesem Vertrag angegebenen Lieferort auf den Käufer über.

 

Annahme von Produkten

Nach Erhalt der Ausrüstung am Lieferort muss der Käufer die Ausrüstung unverzüglich auf Abweichungen in Bezug auf Menge, Verpackung oder andere sichtbare Mängel überprüfen. Werden zum Zeitpunkt der Lieferung keine Mängel festgestellt, betrachtet der Käufer die Lieferung als vollständig angenommen. Mit der Annahme durch den Käufer wird bestätigt, dass die Lieferung den vereinbarten Bedingungen entspricht, und es werden keine weiteren Ansprüche bezüglich des Zustands der Ausrüstung geltend gemacht. Sobald die Ausrüstung als angenommen gilt, verzichtet der Käufer auf sein Recht, die Ausrüstung aus irgendeinem Grund abzulehnen.

Beschränkte Garantie:

 ATMOCE Deutschland GmbH gewährt eine standardmäßige beschränkte Garantie ("beschränkte Garantie"), die von den gesetzlich vorgeschriebenen Garantien und Zusicherungen getrennt ist und diese ergänzt. Der Käufer ist mit der Übermittlung der beschränkten Garantie an seine Kunden beauftragt; die Garantieverpflichtungen von ATMOCE erstrecken sich jedoch ausschließlich auf den Käufer, nicht auf den Endverbraucher oder Kunden des Käufers.

Alle Regeln und Vorschriften bezüglich der Garantie sind in der beschränkten Garantie, die zwischen den Parteien gesondert vereinbart wird, abschließend festgelegt.

Kurz gesagt, wenn der Käufer ein Produkt innerhalb der Garantiezeit an ATMOCE zurückschickt und sich an die angegebenen/verenbarten Verfahren hält, besteht die einzige Haftung von ATMOCE und das einzige Rechtsmittel des Käufers darin, dass ATMOCE nach eigenem Ermessen:

(a) das fehlerhafte Produkt in Übereinstimmung mit der beschränkten Garantie repariert;

(b) das fehlerhafte Produkt durch ein konformes, mangelfreies Produkt ersetzt (siehe oben, der Verkäufer trägt nicht die Aus- und Einbauarbeiten und/oder -kosten und ersetzt höchstens eine Lieferung an Lieferort und nicht Andernorts); oder

(c) den vom Käufer für das fehlerhafte Produkt gezahlten Betrag zurückerstattet, sofern nachgewiesen wird, dass das Produkt bei der Lieferung fehlerhaft war.

Die beschränkte Garantie schließt die Abdeckung von Defekten oder Nichtkonformitäten aus, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung, Umweltbedingungen, nicht autorisierte Änderungen oder Umstände außerhalb der normalen Nutzungsbedingungen entstehen. Vor jeder Rücksendung muss der Käufer eine RMA-Nummer von ATMOCE erhalten und alle Kosten für die Rücksendung übernehmen. ATMOCE behält sich das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen, die nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmen.

Sofern nicht ausdrücklich hierin beschrieben und soweit gesetzlich zulässig, werden die Produkte "wie besehen" zur Verfügung gestellt, wobei ATMOCE und seine Lieferanten alle stillschweigenden Garantien ausschließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentums und der Nichtverletzung von Rechten. Die Parteien, die in ihren jeweiligen Bereichen erfahren sind, schließen ausdrücklich die Gewährleistung für versteckte Mängel aus.

 

Beschränkung der Haftung

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für Ansprüche jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit der Konstruktion, Herstellung, Lieferung oder Nichteinhaltung der Spezifikationen der Ausrüstung, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer Garantie (beschränkte Garantie) oder anderweitig beruhen, auf den vom Käufer für die Ausrüstung gezahlten Preis beschränkt. In keinem Fall haftet der Verkäufer für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Tarifen/ Einkünften, Einnahmen oder Daten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Ausrüstung ergeben, selbst wenn der Verkäufer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

Die in diesem Abschnitt dargelegten Beschränkungen gelten im vollen gesetzlich zulässigen Umfang und soweit es da geltende Recht zulässt und überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung. Der Käufer erkennt an, dass der Preis diese Risikoverteilung und die hier festgelegte Haftungsbeschränkung widerspiegelt.

 

Rechte an geistigem Eigentum

Alle geistigen Eigentumsrechte an der Ausrüstung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Designs, Marken und Urheberrechte, die zum Zeitpunkt dieses Vertrages bestehen oder vom Verkäufer während der Laufzeit dieses Vertrages entwickelt werden, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Der Käufer erkennt an, dass mit dem Kauf der Ausrüstung keine Übertragung des Eigentums oder der Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an der Ausrüstung an den Käufer erfolgt, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen.

Der Käufer erhält eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Ausrüstung in Übereinstimmung mit den in Anhang A aufgeführten Spezifikationen und ausschließlich für den Zweck, für den die Ausrüstung bestimmt ist. Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht, die Ausrüstung oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, zu vertreiben ( es sei denn die Absprachen erlauben den Vertrieb) oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, dies ist für die beabsichtigte Nutzung der Ausrüstung erforderlich.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, gegen jede unbefugte Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum an der Ausrüstung gerichtlich vorzugehen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum an der Ausrüstung zu informieren, von der er Kenntnis erlangt.

Diese Klausel gilt auch nach Beendigung dieses Abkommens fort.

 

Vertraulichkeit

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer (zusammenfassend als "Parteien" bezeichnet) erkennen an, dass sie im Zuge der Ausführung und Erfüllung dieser Vereinbarung Zugang zu Informationen haben können, die für die andere Partei geschützt oder vertraulich sind, oder mit diesen in Berührung kommen. Zu diesen Informationen gehören unter anderem technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Geschäftsabläufe, Strategien und Kundeninformationen ("vertrauliche Informationen").

Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden:

  1. alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nur für die Zwecke der Erfüllung dieses Abkommens zu verwenden;
  2. Offenlegung vertraulicher Informationen nur gegenüber den Mitgliedern des
  3. Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer (letztere mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers), die diese Informationen zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages kennen müssen und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so streng sind wie die hierin enthaltenen;
  4. die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung in der gleichen Weise zu schützen, wie er seine eigenen vertraulichen oder
  5. geschützte Informationen ähnlicher Art, jedoch mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt;
  6. die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen oder einen sonstigen Verstoß gegen diese Vereinbarung feststellt, und mit der anderen Partei in jeder angemessenen Weise zusammenzuarbeiten, um
  7. dazu beitragen, den Besitz der vertraulichen Informationen wiederzuerlangen und ihre weitere unbefugte Nutzung zu verhindern.

Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die:

  1. öffentlich bekannt ist oder wird, ohne dass die empfangende Vertragspartei gegen diese Klausel verstoßen hat;
  2. von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wird.
  3. von der empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne Verwendung von oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Vertragspartei entwickelt wird.
  4. der empfangenden Vertragspartei vor der Offenlegung durch die offenlegende Vertragspartei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt war.
  5. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren über die Beendigung oder das Auslaufen dieses Abkommens hinaus.

Einhaltung von Gesetzen

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das deutsche Strafgesetzbuch und die Antikorruptionsgesetze. Jede Partei darf sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die nach diesen Gesetzen eine Straftat darstellen würden. Jede Partei wird alle anwendbaren Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften Deutschlands und der Europäischen Union in Bezug auf die Ausrüstung und deren Lieferung einhalten. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, der jeweils anderen Partei unverzüglich alle Anfragen oder Forderungen nach unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art zu melden, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags erhalten haben. Darüber hinaus verpflichtet sich jede Vertragspartei, während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf eigene Kosten alle erforderlichen Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zustimmungen und Genehmigungen aufrechtzuerhalten, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Die Nichteinhaltung dieser Klausel durch eine der Vertragsparteien gilt als wesentlicher Verstoß gegen dieses Abkommen, der die andere Vertragspartei zur sofortigen Kündigung des Abkommens durch schriftliche Mitteilung an die nicht einhaltende Vertragspartei berechtigt. In diesem Fall haftet die vertragsbrüchige Vertragspartei für alle Schäden, Verluste oder Kosten, die der anderen Vertragspartei infolge dieses Verstoßes entstehen.

 

Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens, wenn diese Nichterfüllung auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist, das sich ihrer Kontrolle entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, Embargo, Explosionen, innere Unruhen oder Handlungen von Regierungen oder Behörden ("Ereignis höherer Gewalt"). Bei Eintritt eines Ereignisses Höherer Gewalt benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich unter Angabe der Art des Ereignisses, seiner voraussichtlichen Dauer und der Maßnahmen, die zur Abschwächung seiner Auswirkungen getroffen werden. Die Verpflichtungen der betroffenen Vertragspartei aus diesem Abkommen werden für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt ausgesetzt. Die betroffene Partei unternimmt jedoch alle zumutbaren Anstrengungen, um ihre Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen, soweit dies möglich ist. Dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, so kann jede Vertragspartei dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, ohne dafür zu haften.

 

Beendigung

Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei unter den folgenden Bedingungen gekündigt werden:

  1. Im gegenseitigen Einvernehmen: Die Vertragsparteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen kündigen.
  2. Kündigung wegen Vertragsverletzung: Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen mit einer Frist von dreißig (60) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Abkommens verstößt, vorausgesetzt, dass dieser Verstoß bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht behoben ist.
  3. Insolvenz: Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, Konkurs anmeldet oder anderweitig nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
  4. Höhere Gewalt: Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauert und die Erfüllung der Vereinbarung beeinträchtigt.

Bei Beendigung dieser Vereinbarung hat der Käufer dem Verkäufer alle bis zum Zeitpunkt der Beendigung gelieferten und noch nicht bezahlten Ausrüstungen zu bezahlen. Alle Abschnitte dieser Vereinbarung, insbesondere vereinbarte Lieferungen, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollten, bleiben in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte, vertrauliche Informationen und Haftungsbeschränkungen.

Streitbeilegung

Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, einschließlich ihrer Verletzung, Beendigung, Durchsetzung, Auslegung oder Gültigkeit ("Streitigkeit"), werden die Parteien zunächst versuchen, die Streitigkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem eine der Parteien die andere Partei von der Streitigkeit in Kenntnis setzt, durch Verhandlungen nach Treu und Glauben (gütliche Verhandlungen) gütlich beizulegen. Kann die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten in Frankfurt am Main, Deutschland, auszutragen. Der Prozess findet in Frankfurt am Main, Deutschland, statt und wird in deutscher Sprache geführt. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den vorangegangenen gütlichen Verhandlungen, und die Parteien teilen sich zu gleichen Teilen die Honorare externer Vermittler, falls dies der Fall ist.

Geltendes Recht

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesen auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Mit dieser überarbeiteten Klausel werden das geltende Recht und die Gerichtsbarkeit an das deutsche Rechtssystem angepasst, um die Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht zu gewährleisten. Die deutsche Fassung dieser AGB gilt für Geschäfte in Deutschland oder zwischen Deutschen Geschäftspartner (Gesellschaftssitz) vor der Englischen Fassung.

 

Sonstiges

Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrages zu machen sind, bedürfen der Schriftform und sind der anderen Partei unter der in diesem Vertrag genannten Anschrift oder einer anderen Anschrift, die von der betreffenden Partei in einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei gemäß dieser Klausel angegeben wird, persönlich zu übergeben oder per vorausbezahlter First-Class-Post oder durch einen anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag oder durch einen gewerblichen Kurierdienst zuzustellen.

Auf dem Postweg durch Kurierdienst übermittelte Mitteilungen gelten am Tag der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung des Kuriers als zugegangen.

Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von 60 Tagen schriftlich kündigen.

Eine Änderung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wird.

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich.

Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig abgegeben) verlässt, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.

Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die in einer Rechtsordnung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, ist in Bezug auf diese Rechtsordnung im Umfang dieser Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar werden: eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit in einer Rechtsordnung führt nicht zur Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.

 

Hotline-Dienst

ATMOCE Deutschland GmbH bietet einen webbasierten Hotline-Service ("Hotline-Service") an, der unter einer bestimmten URL in Verbindung mit bestimmten Produkten verfügbar ist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und stellt sicher, dass auch seine Händler und Installateure jeden Endverbraucher der Produkte, die der Käufer vom Verkäufer erworben hat ("Endverbraucher"), darüber informieren, dass die Nutzung des Hotline-Services den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers unterliegt, die unter der angegebenen URL zu finden sind ("Hotline-AGB").

Der Käufer erkennt an, dass der Hotline-Service als zusätzlicher Support-Service für die Produkte zur Verfügung gestellt wird und keine Garantien oder Support-Verpflichtungen, die in diesem Vertrag festgelegt sind, ersetzt oder mindert. Der Hotline-Service soll Endbenutzer bei der Lösung von Problemen und der Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb der Produkte unterstützen.

Die Nutzung des Hotline-Dienstes durch Endverbraucher erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Der Verkäufer gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf den Hotline-Service ab, außer wie in den Hotline-AGB vorgesehen. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nutzung des Hotline-Dienstes durch Endbenutzer ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, es sei denn, sie wurden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Verkäufers verursacht.